FSP-FPP Dokumente - KKS Aachen

Fachschule für Sozialpädagogik

Dokumente

Dokumente rund um die Ausbildung

Fachschule für Sozialpädagogik

Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern.

Hier finden Sie den Leitfaden für Anleitungen

Leitfaden für Anleitungen

Hier finden Sie den Kompass der PIA-Ausbildung. Er enthält alles Wissenswerte über die Ausbildungsform, deren Verlauf und deren Anforderungen.

Alternativ ist es auch möglich mittels des Chatbots „Kai Kompass“ Fragen zum Kompass zu stellen.
10 Fragen pro Tag sind erlaubt.

Kompass_PIA_2025-26

Kai Kompass

Kai Kompass Chat Bot

Hier finden Sie die aktuelle Powerpoint der diesjährigen Informationsveranstaltung:

Präsentation Infotag 2026

Zugangsvoraussetzungen

  • In den letzten 2 Jahren keine entsprechende Fachschule besucht.
  • Mindestens Mittlerer Schulabschluss.
  • Zusätzlich eine der folgenden Qualifikationen:
    • Einschlägiger Berufsabschluss (mit Berufsschulabschluss, falls berufsschulpflichtig) oder
    • Abschluss: Kinderpflege/Sozialassistenz (inkl. Schwerpunkte) oder
    • Nicht einschlägiger Berufsabschluss + 6 Wochen einschlägige Tätigkeit (Vollzeitäquivalent) oder
    • 2-jährige Berufsfachschule Sozial-/Gesundheitswesen mit FHR oder
    • Fachoberschule Sozial-/Gesundheitswesen mit FHR oder
    • 5 Jahre einschlägige hauptberufliche Tätigkeit (einschl. Anrechnung einschlägiger Berufsfachschule) oder
    • Hochschulzugangsberechtigung (AHR/FHR voll) + 6 Wochen einschlägige Tätigkeit.
  • Erweiteres Führungszeugnis nach § 30a BZRG liegt zur Anmeldefrist vor.
  • Einschlägige berufspraktische Tätigkeit: 16 Wochen Vollzeit in mind. zwei Arbeitsfeldern
    • Sozialpädagogik: z. B. Kita, OGS, Hilfen zur Erziehung, offene Kinder-/Jugendarbeit.
    • Heilerziehungspflege: verschiedene Teilhabe-/Assistenzkontexte; mind. 8 Wochen Vollzeit in pflegerisch geprägten Praxisfeldern.
  • Geeignete Vorbereitung nachgewiesen (z. B. Literaturliste) und Praxisstelle für die praktische Prüfung benannt.

Kosten

  • Prüfungsgebühr NRW-weit: 450–660 €, Regelfall 570 €. Fällig mit Zulassung; keine Ratenzahlung; Erstattung nur bei Rücktritt vor Beginn der praktischen Prüfung.

Beratung und Antrag findet ausschließlich über die Bezirksregierung statt und soll demnächst digitalisiert werden. In diesem Merkblatt finden sich auch Hinweise zum Procedere.
Merkblatt Externenprüfung Fachrichtung Sozialwesen