Fachpraktiker/in Küche - KKS Aachen

Fachpraktiker/in Küche

Das erwartet Sie

Bei der Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Küche handelt es sich um eine dreijährige duale Ausbildung für besondere Personengruppen gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / § 42r Handwerksordnung (HwO). Die Feststellung der Eignung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Berufsbild orientiert sich an der Ausbildung zur Köchin bzw. zum Koch. Die theoretischen Anforderungen sind reduziert, während die praktische Ausbildung möglichst eng am regulären Ausbildungsberuf ausgerichtet ist. Zu den Tätigkeiten gehören das Vorbereiten von Lebensmitteln, das Kochen und Anrichten kalter und warmer Speisen sowie die Mitarbeit an verschiedenen Küchenposten. Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Küche arbeiten beispielsweise in Hotels, Restaurants, Kantinen und Cateringunternehmen. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen sowie Ferien- und Schulungsheimen. In vielen Ausbildungsbetrieben werden Köchinnen und Köche, Fachkräfte Küche sowie Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Küche gemeinsam ausgebildet. Durch die enge Verzahnung der Ausbildungsberufe besteht nach erfolgreichem Abschluss der Fachpraktikerausbildung die Möglichkeit, die Ausbildung zur Köchin bzw. zum Koch fortzusetzen und den entsprechenden Berufsabschluss zu erwerben. Sie Kochen gerne und arbeiten gerne praktisch und im Team? Dann bietet Ihnen die Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Küche einen praxisnahen Einstieg in die professionelle Küchenwelt. Foto: Georg Helmes

Keyfacts

Die Ausbildung kurz und knapp

Alle Fakten für Ihren Bildungsgang auf einen Blick

Ausbildungsmodell:

duale Ausbildung

Fachrichtung Hotel- und Gastgewerbe

Dauer:

3 Jahre

Unterricht:

1-2 Schultage/Woche

Voraussetzungen:

besondere Zulassungsbedingungen

Berufsausbildungsvertrag

Abschluss:

Erster Schulabschluss

Ansprechpartner/in:

Sacher, M. de Costa, V. Wiedecke, C.

Besonderheiten

Voraussetzungen

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Küche ist für besondere Personengruppen gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / § 42r Handwerksordnung (HwO). Die Feststellung der Eignung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen zu den besonderen Aufnahmevoraussetzungen geben die Arbeitsagenturen.

Unterrichtsinhalte

Darum geht es

LF1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
LF2 Unterstützung bei der Warenbestellung, -annahme, -lagerung und -pflege
LF3 In der Küche arbeiten
LF4 Das Restaurant vorbereiten und pflegen
LF5 Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
LF6 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation von Suppen und Saucen
LF7 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation von Gerichten aus Fleischteilen
LF8 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation von Gerichten aus Fisch
LF9 Pflanzliche Rohstoffe und Pilze verarbeiten
LF10 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation von Süßspeisen
LF11 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation von Speiseeis und Backwaren
LF12 Bei der gastorientierten Planung von Speiseangeboten für Veranstaltungen mitarbeiten
LF13 Mitwirkung bei der Herstellung und Präsentation des Büffets mit Fisch und Meeresfrüchten
LF14 Mithilfe bei der Organisation einer Aktionswoche

Berufsbezogener Bereich:

  • Betriebsprozesse und Organisation
  • Herstellung von Speisen und Produkten
  • Gastorientiertes Handeln
  • Fremdsprachliche Kommunikation: Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Anmeldung

So geht es

Die Anmeldung zur Fachschule erfolgt über Schüler-Online und im Anschluss mit den vollständigen Unterlagen im Sekretariat (siehe Checkliste Anmeldung).

Downloads

Alle wichtigen Dateien auf einen Blick

Kontakt
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