Kinderpflegerin / Kinderpfleger
Informationen zur Anmeldung
Vorstellung des Bildungsgangs per Powerpoint und Checkliste zur Anmeldung
Liebe potentielle Bewerber für die Berufsfachschule für Kinderpflege:
untenstehend können Sie sich eine Fassung der Vorstellung unseres Bildungsgangs via Powerpoint ansehen:
Vorstellung der Berufsfachschule für Kinderpflege
Checkliste zur Anmeldung
Erklär-Video zu Anmeldung bei Schüler Online
Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Berufsfachschule bildet staatlich geprüfte KinderpflegerInnen aus. KinderpflegerInnen werden für die Betreuung und Erziehung von Kindern verschiedener Altersstufen in der Familie, Kindertagesstätte, Kindergarten oder in einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung ausgebildet. Der/die KinderpflegerIn übt einen verantwortungsvollen Beruf aus, in dem erzieherische, pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Aufgaben erfüllt werden müssen.
Der Beruf der Kinderpflegerin / des Kinderpflegers setzt voraus:
- soziales Engagement, wenn möglich, Bescheinigungen über Schulpraktika im Berufsfeld,
- eine hohe Motivation
- die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Handeln
- die Bereitschaft, im Team zu arbeiten
- eigenständiges Arbeiten
- die Fähigkeit, sich gut verständlich schriftlich und mündlich auszudrücken.
Neben der abgeschlossenen Berufsausbildung wird auch unter bestimmten Bedingungen ein höherer Schulabschluss, z.B. die Fachoberschulreife, vermittelt.
Aufnahmevoraussetzungen
- Erfüllung der 10jährigen Vollzeitschulpflicht
- mindestens Hauptschulabschluss Klasse 9
- Bescheinigungen über Schulpraktika im Berufsfeld
- wenn möglich, Nachweise über Arbeits- und Sozialverhalten
Unterlagen bei der Anmeldung
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung sind:
- der Ausdruck der Anmeldung aus Schüler-Online
- das ausgefüllte Stammdatenblatt für Vollzeitklassen
- ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Darstellung der beruflichen Motivation
- ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift, Lichtbild und Darstellung des schulischen Werdegangs sowie mit Angabe des Notendurchschnitts des Halbjahreszeugnisses oder des für die Aufnahme relevanten Abschlusszeugnisses
- das Halbjahreszeugnis der abgebenden Schule oder das Zeugnis mit dem für die Aufnahme relevanten Schulabschluss (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
- Bescheinigungen und Beurteilungen über Schulpraktika im Berufsfeld
- ggf. Nachweis über Praktika im Berufsfeld
- ein „erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke“ (§ 30a Bundeszentralregistergesetz/ BRZG) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt. Das Schreiben für die Antragstellung kann im Sekretariat abgeholt oder ohne Unterschrift/Stempel von der Homepage heruntergeladen werden.
- übersetzte und von der Bezirksregierung Köln anerkannte Unterlagen) für im Ausland erworbene Abschlüsse/ Zeugnisse (Ausnahme GUS-Staaten)
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt ca. 35 Unterrichtsstunden. Es werden folgende Fächer unterrichtet:
Bereichspezifischer Lernbereich:
Sozialpädagogik (Theorie und Praxis Sozialpädagogik, Spiel), Gesundheitsförderung und Pflege (Ernährung und Hauswirtschaft, Praxis hauswirtschaftliche Versorgung, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung),
Arbeitsorganisation und Recht,
Mathematik,
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation,
Religionslehre,
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Kunst/Werken,
Musik/Rhythmik
Praktika:
Die Ausbildung erfolgt neben der Schule auch in außerschulischen Lernorten.
Unterstufe: Blockpraktikum in einer Kindertagesstätte (2 Wochen)
Tagespraxis in einer Kindertagesstätte (1 x pro Woche) Oberstufe: Tagespraxis in einer Kindertagesstätte (1 x pro Woche) Blockpraktikum in einer Kindertagesstätte (2 Wochen) Blockpraktikum Tagespflege (3Wochen)
Berechtigungen und Aufstiegsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule vermittelt den Berufsabschluss „staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ und ggf. die Fachoberschulreife als:
- Voraussetzung für die Ausbildung als KrankenpflegerIn, AltenpflegerIn
- Voraussetzung für den Besuch der Fachschule für Familienpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpädagogik
- Voraussetzung f. d. Besuch der Klasse 12 B der Fachoberschule für Sozial- / Gesundheitswesen
- Bei Fachoberschulreife mit Qualifikation die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Der Abschluss umfasst die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII.