Kinderpflegerin / Kinderpfleger PIA
Berufsfachschule für Kinderpflege

Kinderpfleger:innen werden für die Betreuung und Erziehung von Kindern verschiedener Altersstufen in Familien, Kindertagesstätten, Kindergärten oder in anderen sozialpädagogischen Einrichtung ausgebildet.
Der/die Kinderpfleger:in übt einen verantwortungsvollen Beruf aus, in dem erzieherische, pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Aufgaben erfüllt werden.
In der praxisintegrierten Ausbildung werden die fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungszeiten zeitlich miteinander verzahnt. Neben dem Besuch der Berufsfachschule erfolgt eine begleitende Beschäftigung in einer Tageseinrichtung für Kinder.
Aufnahmevoraussetzungen
- Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine nachgewiesene Tätigkeit als Alltagshelferin in einer Kinderpflegeeinrichtung
- Vorlage eines Arbeitsvertrags mit einer Kindertageseinrichtung
ODER
die vom Träger unterschriebene Ausbildungsabsichtserklärung.
- empfohlene Impfungen lt. Robert-Koch-Institut (RKI)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis § 30a BRZG
- Erfahrungen in Form von Praktika in Kindertageseinrichtungen erwünscht
Eine geeignete Praxisstelle ist bei einem Träger selbst zu suchen. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den Praxisstellen auf, die in der Regel im Herbst ein Bewerbungsverfahren durchführen.
Persönliche Eigenschaften
- soziales Engagement
- hohe Lern- und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem eigenen Handeln
- Teamfähigkeit
- eigenständiges Arbeiten
- gute Kommunikationsfähigkeit (schriftlich und mündlich)
Unterlagen bei der Anmeldung
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung sind:
- der Ausdruck der Anmeldung aus Schüler-Online
- das ausgefüllte Stammdatenblatt für Vollzeitklassen
- ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Darstellung der beruflichen Motivation
- ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift, Lichtbild und Darstellung des schulischen Werdegangs sowie mit Angabe des Notendurchschnitts des Halbjahreszeugnisses oder des für die Aufnahme relevanten Abschlusszeugnisses
- das Halbjahreszeugnis der abgebenden Schule oder das Zeugnis mit dem für die Aufnahme relevanten Schulabschluss (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
- Bescheinigungen und Beurteilungen über Schulpraktika im Berufsfeld
- ein „erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke“ (§ 30a Bundeszentralregistergesetz/ BRZG) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt. Das Schreiben für die Antragstellung kann im Sekretariat abgeholt oder ohne Unterschrift/Stempel von der Homepage heruntergeladen werden.
- übersetzte und von der Bezirksregierung Köln anerkannte Unterlagen) für im Ausland erworbene Abschlüsse/ Zeugnisse (Ausnahme GUS-Staaten)
- ggf. Nachweis über Praktika im Berufsfeld
Dauer und Organisation
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre:
1. Ausbildungsjahr: 3 Schultage, 2 Praxistage
2. Ausbildungsjahr: 2 Schultage, 3 Praxistage
Der wechselseitige Bezug der Lernorte Berufskolleg und Praxisstelle ist damit integraler Bestandteil der Ausbildung. Wissen und Fertigkeiten, die im Unterricht erworben werden, können im unmittelbaren Handeln weiterentwickelt werden. Praktisches Handeln wird im Unterricht vor- und nachbereitet.
Der Einsatz in der Praxiseinrichtung umfasst sowohl die Altersstufen von 0 bis 3 Jahren als auch die Altersstufen von 3 bis 6 Jahren. Zwischen Schüler:innen und Trägern der Praxiseinrichtung für Kinder wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, der in der Regel eine Vergütung vorsieht. Die Vergütungsformen sowie die Anzahl der Urlaubstage werden mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Urlaubstage werden in der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch genommen.
Lernbereiche
Bereichspezifischer Lernbereich:
Sozialpädagogik (Theorie und Praxis Sozialpädagogik, Spiel), Gesundheitsförderung und Pflege (Ernährung und Hauswirtschaft, Praxis hauswirtschaftliche Versorgung, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung),
Arbeitsorganisation und Recht,
Mathematik,
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation,
Religionslehre,
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Kunst/Werken,
Musik/Rhythmik
Abschlüsse/Weiterbildungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss als Staatlich geprüfte/n Kinderpfleger:in vermittelt den mittleren Schulabschluss und berechtigt Sie zum Besuch weiterer Fachschulen mit Ausbildungen z.B. zum/zur:
- Staatlich anerkannte/r Erzieher:in
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger:in,
weiterhin wird ein
- Besuch der Klasse 12 B der Fachoberschule für Sozial- /Gesundheitswesen
und ein
- Besuch der gymnasialen Oberstufe (mittlerer Bildungsabschluss mit Qualifikationsvermerk) ermöglicht.
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