Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger (praxisintegrierte Form)
Fachschule für Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger:innen sind sozialpädagogische Fachkräfte und Pflegefachkräfte für Menschen mit Behinderung. Sie sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Rahmen von Erziehung, Bildung und Pflege sowie in der Freizeit-, Berufs- und Alltagsbegleitung tätig. Mögliche Tätigkeitsfelder sind inklusive und Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulante und stationäre Wohneinrichtungen wie auch klinische psychiatrische Einrichtungen.
Hier ein Klick zu unserer Präsentation des Bildungsgangs.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
2. sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (Heilerziehungspflegehelfer:in, Sozialassistent:in, Kinderpfleger:in)
Die Voraussetzung unter 2. kann ersetzt werden durch:
- die Fachhochschulreife (FHR) in der Fachoberschule für oder in der Zweijährigen (höheren) Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (die nicht im Bereich Gesundheit und Soziales erworben wurde) oder eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, wenn zusätzlich eine praktische soziale bzw. heilerziehungspflegerische Tätigkeit im Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden nachgewiesen wird.
- eine mindestens 5-jährige Vollzeittätigkeit im heilerziehungspflegerischen Bereich
Unterlagen bei der Anmeldung
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung sind:
- der Ausdruck der Anmeldung aus Schüler-Online
- das ausgefüllte Stammdatenblatt für Vollzeitklassen
- ein Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben
- ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs sowie mit Angabe des Notendurchschnitts des für die Aufnahme relevanten Abschlusszeugnisses
- das Abschlusszeugnis, das den mittleren Schulabschluss (FOR) beinhaltet (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
- der Nachweis der Berufsausbildung bzw. die Vorlage der den Aufnahmevoraussetzungen entsprechenden Nachweise und Zeugnisse (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
- Nachweis über die soziale bzw. heilerziehungspflegerische Tätigkeit im Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
- ein „erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke“ (§ 30a Bundeszentralregistergesetz/ BRZG) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt. Das Schreiben für die Antragstellung kann im Sekretariat abgeholt oder ohne Unterschrift/Stempel von der Homepage heruntergeladen werden.
- übersetzte und von der Bezirksregierung Köln anerkannte Unterlagen) für im Ausland erworbene Abschlüsse/
Zeugnisse (Ausnahme GUS-Staaten) - eine Ausbildungsabsichtserklärung (auf der Homepage zum Download), die vom Träger der Praktikumsstelle unterzeichnet wird, diese dient dem Nachweis, dass ein Bewerbungsverfahren zurzeit stattfindet
- die Kooperationsvereinbarung (auf der Homepage zum Download) in zweifacher Ausfertigung, diese muss spätestens zu Beginn der zweiten Anmeldephase abgegeben werden (bei Ausnahmen ist eine persönliche Rücksprache erforderlich)
- ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe, dieser muss spätestens bei Ausbildungsbeginn vorgelegt werden
- ggf. wird zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen
Dauer und Struktur der Praxisintegrierten der Ausbildung
- dreijährige praxisintegrierte Ausbildung, durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden
Unterrichtszeiten:
1. Ausbildungsjahr / 1. Halbjahr (Unterstufe): 2 Schultage (Donnerstag, Freitag) 1. Ausbildungsjahr / 2. Halbjahr (Unterstufe): 3 Schultage (Mittwoch, Donnerstag, Freitag) 2. Ausbildungsjahr (Mittelstufe): 3 Schultage (Mittwoch, Donnerstag, Freitag) 3. Ausbildungsjahr (Oberstufe): 2 Schultage (Donnerstag, Freitag) | |
Informationen zu Praktika
- Praktikumsstellen sind im Umkreis von 25 km von der Käthe-Kollwitz-Schule zu wählen.
- Die Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachschule.
- Eine enge Kooperation zwischen Fachschule und Ausbildungseinrichtung wird angestrebt.
- Die Ausbildungsverträge beinhalten eine Ausbildungsvergütung.
- Schulische Belange (z.B. 4-wöchtiges Pflegepraktikum in der Mittelstufe nach den Herbstferien in einem anderen Bereich bzw. in einer anderen Einrichtung, Prüfungszeitraum in der Oberstufe) müssen innerhalb dieser Arbeitszeit erfolgen.
- Die Beachtung des Impfschutzes ist erforderlich. Gemäß Infektionsschutzgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, orientiert an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, muss der erforderliche Impfschutz mit der jeweiligen Praxiseinrichtung frühzeitig abgesprochen werden.
Inhalte der Ausbildung
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Projektarbeit
- Gebärdensprache
- Heilerziehungspflegerische Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe (inkl. ein mindestens vierwöchiges Pflegepraktikum)
- Bildungsfelder und Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe (Wahlfächer zur Profilbildung)
Lernfelder
- Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
- Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
- Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
- Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
- Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
- Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
Abschlussprüfungen
- drei schriftliche und ggf. zwei mündliche Prüfungen (am Ende des dritten Ausbildungsjahres)
- ein Kolloquium beim Abschluss der Fachpraxis
Berufsabschluss
Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in (ggf. FHR) - Bachelor Professional in Sozialwesen
Berechtigungen nach dem Abschluss
- zur beruflichen Tätigkeit in heilerziehungspflegerischen Berufsfeldern
- zur Ausbildung zu einer/m Fachlehrer:in
- zum Besuch von Aufbaubildungsgängen: Heilpädagogik, Pflege, Sprachförderung u.v.m.
- zum Besuch einer Fachhochschule (wenn die Fachhochschulreife erworben wurde)
Hinweis
Ein Anspruch auf Ausbildungs- bzw. Aufstiegsförderung oder auf einen Bildungskredit kann mit den zuständigen Ämtern geklärt werden.