Erzieher/in PIA (Praxisintegrierte Ausbildung)
Achtung: Die Bewerbungen bei den Trägern beginnen vor der Bewerbung an der Schule. Bitte senden Sie uns vor Beginn des schulischen Bewerbungszeitraums keine Dokumente zur Anmeldung zu. Die Bewerbungen bei Trägern beginnen jedoch bereits im Herbst 2023.
Fachschule für Sozialpädagogik
PIA Ausbildung
Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet ErzieherInnen aus und vermittelt ggf. die allgemeine Fachhochschulreife. Das Berufsfeld umfasst sozialpädagogische Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Offene Ganztagsgrundschulen (OGS), Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Freizeitpädagogik sowie der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe.
Die praxisintegrierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher (PIA) erfolgt über drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum.
Die gewünscht enge Verknüpfung von Theorie und Praxis und setzt eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Fachschule für Sozialpädagogik und den Einrichtungen voraus. Zudem bietet diese Verknüpfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung,neue Chancen und Möglichkeiten zukünftige Erzieher*innen hervorragend zu qualifizieren.
Aufnahmevoraussetzungen
Möglichkeiten für Bewerber*innen mit Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss) |
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Möglichkeiten für Bewerber*innen mit Fachhochschulreife (FHR) |
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Möglichkeiten für Bewerber*innen mit abgeschlossener Hochschulreife oder nicht einschlägiger Berufsausbildung |
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Hinweis zu Sprachkenntnissen: Sollten Sie innerhalb der letzten Jahre nach Deutschland immigriert sein, ist bei der Anmeldung ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau angeraten. |
Zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen
Für diese Ausbildungsform benötigen Sie einen Praktikums- bzw. Ausbildungsvertrag mit dreijähriger Trägerbindung in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung.
Weiterhin muss der Träger der Einrichtung unsere Kooperationsvereinbarung akzeptieren.
Diese ist auf der rechten Seite downloadbar.
Bitte beachten Sie:
Der Vertrag MUSS zum 01. August beginnen.
Während der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt beginnt, startet der schulische Teil der Ausbildung zu Beginn des offiziellen Schuljahres des Landes NRW.
Unterlagen bei der Anmeldung:
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung sind:
- ein Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Schule noch kein Ausbildungsvertrag vorliegen, reichen Sie bitte eine unterschriebene Ausbildungsabsichtserklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein (Download rechts auf der Homepage).
- der Ausdruck der Anmeldung
- das ausgefüllte Stammdatenblatt für Vollzeitklassen
- ein Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben mit Lichtbild
- ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs sowie mit Angabe des Notendurchschnitts des für die Aufnahme relevanten Abschlusszeugnisses
- alle den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen entsprechenden Nachweise und Zeugnisse (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie). Abschlusszeugnisse, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können bis zum ersten Schultag nachgereicht werden.
- möglichst eine fachliche Beurteilung der pädagogischen Fähigkeiten/Eignung durch ein Arbeitszeugnis/ Zwischenzeugnis einer Praxisstelle
- ein „erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke“ (§ 30a Bundeszentralregistergesetz/ BRZG) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt. Das Schreiben für die Antragstellung kann im Sekretariat abgeholt oder ohne Unterschrift/Stempel von der Homepage heruntergeladen werden.
- Ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung Köln anerkannte Unterlagen) für im Ausland erworbene Abschlüsse/Zeugnisse (Ausnahme GUS-Staaten)
- Spätestens am ersten Schultag: aktuelle Kooperationsvereinbarung (Download rechts). Jeder Träger, der PIA-Studierende einstellt, muss zu Ausbildungsbeginn eine aktuelle Version einreichen. Dies gilt auch, wenn der Träger zuvor bereits zuvor im Rahmen der PIA-Ausbildung mit der Schule kooperiert hat.
Dauer/Organisation der PIA
Die Ausbildung dauert drei Jahre und entspricht einer vollzeitschulischen Ausbildung.
Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschl. Berufspraktikum) sind integriert.
1. bis 3. Halbjahr: 2 Tage Praxis (ca. 16 Stunden) / 3 Tage Schule
4. bis 6. Halbjahr: 3 Tage Praxis (ca. 24 Stunden) / 2 Tage Schule
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der Schulunterricht aus organisatorischen Gründen bis in den (späten) Nachmittag gehen kann.
Inhalte der Ausbildung
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Berufliche Identität und professionale Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Projekt
Wahlfächer
- Vertiefung in einem Bildungsbereich (hier zum Bericht aus einem Wahlfach)
- Vertiefung eines Arbeitsfeldes / einer Zielgruppe
Abschlussprüfung
Die theoretische Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und ggf. auch einer mündlichen Prüfung zum / zur „Staatlich geprüften ErzieherIn“ ab.
Am Ende des fachpraktischen Ausbildungsabschnittes (= Berufspraktikum) findet eine Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Abschlüsse und Berechtigungen
- Berufsabschluss: "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
- Tätigkeit in sozialpädagogischen Berufsfeldern
- Besuch der Fachschule für Heilpädagogik
- Besuch der Klasse 12 B der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- zum Besuch einer Fachhochschule für Sozialwesen mit dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung im Kindesalter, mit Nachweis von Fachhochschulreife und Berufserfahrung
- zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe für Erziehung und Soziales (Klassen 12 und 13)