Käthe-Kollwitz-Schule - Berufskolleg der StädteRegion Aachen
Erzieher/in PIA (Praxisintegrierte Ausbildung)

Erzieher/in PIA (Praxisintegrierte Ausbildung)

Achtung: Die Bewerbungen bei den Trägern beginnen vor der Bewerbung an der Schule. Bitte senden Sie uns vor Beginn des schulischen Bewerbungszeitraums keine Dokumente zur Anmeldung zu. Die Bewerbungen bei Trägern beginnen jedoch bereits im Herbst 2022.

Fachschule für Sozialpädagogik PIA Ausbildung

Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet ErzieherInnen aus und vermittelt ggf. die allgemeine Fachhochschulreife. Das Berufsfeld umfasst sozialpädagogische Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Offene Ganztagsgrundschulen (OGS), Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Freizeitpädagogik sowie der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe.

Die praxisintegrierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher (PIA) erfolgt über drei Jahre mit  integriertem Berufspraktikum.
Die gewünscht enge Verknüpfung von Theorie und Praxis und setzt eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Fachschule für Sozialpädagogik und den Einrichtungen voraus. Zudem bietet diese Verknüpfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung,neue Chancen und Möglichkeiten zukünftige Erzieher*innen hervorragend zu qualifizieren.

Aufnahmevoraussetzungen

Möglichkeiten für Bewerber*innen mit Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss)

  • Sie müssen eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in o.ä.) von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen, oder
  • Sie können aber auch mit einer abgeschlossenen nicht einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer zu uns kommen, WENN Sie einen Nachweis über ein Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kita, Familienzentrum, OGS, OT, Heim, etc.) erbringen.
  • oder eine mindestens 5-jährige Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich

Möglichkeiten für Bewerber*innen mit Fachhochschulreife (FHR)

  • Direkte Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung haben Bewerber*innen, die die Fachhochschulreife - FHR - in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen erworben haben  oder
  • die Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
  • Für Bewerber*innen,die ein Abgangszeugnis der Gymnasialen Oberstufe vorweisen, gilt Folgendes:
    Mit dem Abgangszeugnis der gymnasialen Oberstufe wird in der Regel der Nachweis des „schulischen“ Teils der Fachhochschulreife bescheinigt. Ein Zusatz weist darauf hin, in welchem Umfang noch Praktika abzuleisten sind, z. B. 6 oder 12 Monate. Diese Praktika müssen zunächst absolviert werden, um die Fachhochschulreife zu erlangen.
  • PLUS: Anschließend müssen die Bewerber/innen noch den Nachweis über ein Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kita, Familienzentrum, OGS, OT, Heim etc) erbringen.
  • Für Bewerber*innen,mit Fachhochschulreife (die nicht im Sozial- und Gesundheitswesen erworben wurde) gilt ebenfalls: Sie müssen noch den Nachweis über ein Praktikum von 240 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kita, Familienzentrum, OGS, OT, Heim etc) erbringen.

Möglichkeiten für Bewerber*innen mit abgeschlossener Hochschulreife oder nicht einschlägiger Berufsausbildung

  • Bewerberinnen und Bewerber in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, die anstelle der geforderten praktischen Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, können aufgenommen werden, wenn sie einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachweisen, die den erfolgreichen Besuch eines Fachschulbildungsgangs erwarten lassen

Hinweis zu Sprachkenntnissen: Sollten Sie innerhalb der letzten Jahre nach Deutschland immigriert sein, ist bei der Anmeldung ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau angeraten.

Zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen

Für diese Ausbildungsform benötigen Sie einen Praktikums- bzw. Ausbildungsvertrag mit dreijähriger Trägerbindung  in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung.
Weiterhin muss der Träger der Einrichtung unsere Kooperationsvereinbarung akzeptieren.
Diese ist auf der rechten Seite downloadbar.

Bitte beachten Sie:

Der Vertrag MUSS zum 01. August beginnen.
Während der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt beginnt, startet der schulische Teil der Ausbildung  zu Beginn des offiziellen Schuljahres des Landes NRW.

Unterlagen bei der Anmeldung:

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung sind:

  • ein Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Schule noch kein Ausbildungsvertrag vorliegen, reichen Sie bitte eine unterschriebene Ausbildungsabsichtserklärung mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein (Download rechts auf der Homepage).

  • der Ausdruck der Anmeldung
  • ein Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben mit Lichtbild
  • ein lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs sowie mit Angabe des Notendurchschnitts des für die Aufnahme relevanten Abschlusszeugnisses
  • alle den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen entsprechenden Nachweise und Zeugnisse (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie). Abschlusszeugnisse, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können bis zum ersten Schultag nachgereicht werden.
  • möglichst eine fachliche Beurteilung der pädagogischen Fähigkeiten/Eignung durch ein Arbeitszeugnis/ Zwischenzeugnis einer Praxisstelle
  • ein „erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke“ (§ 30a Bundeszentralregistergesetz/ BRZG) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt. Das Schreiben für die Antragstellung kann im Sekretariat abgeholt oder ohne Unterschrift/Stempel von der Homepage heruntergeladen werden.
  • Ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung Köln anerkannte Unterlagen) für im Ausland erworbene Abschlüsse/Zeugnisse (Ausnahme GUS-Staaten)
  • Spätestens am ersten Schultag: aktuelle Kooperationsvereinbarung (Download rechts). Jeder Träger, der PIA-Studierende einstellt, muss zu Ausbildungsbeginn eine aktuelle Version einreichen. Dies gilt auch, wenn der Träger zuvor bereits zuvor im Rahmen der PIA-Ausbildung mit der Schule kooperiert hat.
  • Sollten Sie Mutter/Vater von Kindern sein, und im Falle von Nachmittagsunterricht über keine Kinderbetreuung verfügen, weisen Se darauf ausdrücklich hin (formloser Hinweis auf separatem A4-Blatt, welches Sie den Bewerbungsunterlagen beifügen).“

Dauer/Organisation der PIA

Die Ausbildung dauert drei Jahre und entspricht einer vollzeitschulischen Ausbildung.
Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschl. Berufspraktikum) sind integriert.

1. bis 3. Halbjahr:     2 Tage Praxis (15,6 Stunden)  / 3 Tage Schule 

4. bis 6. Halbjahr:     3 Tage Praxis (23,4 Stunden) / 2 Tage Schule

 

 

Inhalte der Ausbildung

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache (Türkisch)
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Berufliche Identität und professionale Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Projekt

Wahlfächer

 

 

Abschlussprüfung

Die theoretische Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und ggf. auch einer mündlichen Prüfung zum / zur „Staatlich geprüften ErzieherIn“ ab.
Am Ende des fachpraktischen Ausbildungsabschnittes (= Berufspraktikum) findet eine Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.

Abschlüsse und Berechtigungen

  • Berufsabschluss: "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
  • Tätigkeit in sozialpädagogischen Berufsfeldern
  • Besuch der Fachschule für Heilpädagogik
  • Besuch der Klasse 12 B der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
  • zum Besuch einer Fachhochschule für Sozialwesen mit dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung im Kindesalter, mit Nachweis von Fachhochschulreife und Berufserfahrung
  • zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe für Erziehung und Soziales (Klassen 12 und 13)


Vorstellung des Bildungsgangs per Powerpoint

Liebe potentielle Bewerber für die Fachschule für Sozialpädagogik (PIA)
untenstehend können Sie sich eine Fassung der Vorstellung unseres Bildungsgangs via Powerpoint ansehen:
Vorstellung der Fachschule für Sozialpädagogik (PIA)



Anmeldung

Die Anmeldungen erfolgen jedes Jahr zentral über schüler-online unter:
www.schueleranmeldung.de
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Anmeldung sowie,
dass Sie einen Ausbildungsplatz vorweisen müssen.



Beratung

Für Fragen und Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:




Käthe-Kollwitz-Schule  |  Berufskolleg der StädteRegion Aachen  |  Bayernallee 6  |  52066 Aachen  |  Tel. 0241 60 94 50  |  Fax 0241 60 45 48  |   Sekretariat