Werker/-in im Gartenbau

Unterrichtet werden Auszubildende aus der StädteRegion Aachen, den Kreisen Düren und Heinsberg.
Es sind in diesem Bildungsgang alle Fachrichtungen der Vollausbildung möglich. Es unter anderem werden Auszubildende der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Gemüsebau und Friedhofsgärtner beschult. Die Ausbildung dauert drei Jahre. In der Schule wird Rücksicht auf eventuell vorhandene Schreib- und Leseschwächen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genommen. Im Stützunterricht der Träger werden schulische und praktische Themen aufgegriffen und vertieft.
Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt durch die Betriebe/Träger nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Eine erfolgreich abgeschlossene Werker-Ausbildung verkürzt eine darauffolgende mögliche Gärtnerlehre um ein Jahr.
Die Schulfächer gliedert sich in den berufsbezogenen Bereich:
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Produktions- und Bautechnik
- Pflanzenverwendung
- Beraten und Vermarkten
und in den berufsübergreifenden Bereich
- Politik/Gesellschaftslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Deutsch/Kommunikation
- Religion
In allen Fachrichtungen müssen ungefähr 120 Pflanzen erkannt und mit botanischem Namen benannt werden. Die jeweiligen Pflanzenlisten sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW einzusehen und auch herunterzuladen (www.landwirtschaftskammer.de).
Im Folgenden wird exemplarisch ein Einblick in Lernsituationen der berufsbezogenen Fächer gegeben.
Im ersten Ausbildungsjahr werden Grundkenntnisse vermittelt:
- die Bedeutung und Anwendung botanischer Namen
- der Aufbau und das Leben der Pflanze und die daraus abzuleitenden Regeln im Umgang mit der Pflanze
- Bodenarten und deren Eigenschaften, erhalten und verbessern der Bodenfruchtbarkeit
- Rechte und Pflichten, die der abgeschlossene Ausbildungsvertrag mit sich bringt. Gemeinsam mit den Gärtnerauszubildenden führen die Werkerauszubildenden ein Projekt zur Arbeitssicherheit durch.
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine zunehmende Differenzierung der Unterrichtsthemen nach Fachrichtungen statt. So lernen Garten- und Landschaftsgärtnerwerker zum Beispiel das Anlegen von Rasenflächen, die Organisation von Baustellen, die Anlage eines Teiches. Die Werker der Fachrichtungen Baumschule, Zierpflanzenbau, Gemüsebau und Friedhofsgartenbau lernen zum Beispiel geeignete Vermehrungsmethoden, rationelle Arbeitsplatzeinrichtung, verschiedene Bewässerungsmethoden.
Im dritten Ausbildungsjahr werden, abhängig von der Fachrichtung, die Kenntnisse über die Pflanzenverwendung vertieft. Bautechnische Themen, wie der Wegebau oder produktionstechnische Themen wie die Einrichtung eines Gewächshauses werden unterrichtet.
Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung ist das Führen und Abgeben eines Berichtsheftes. Das Berichtsheft wird dem Auszubildenden vom Betrieb gestellt. Termine für die Berichtsheftabgabe in der Schule sind:
Für die Winterprüfung: immer der letzte Schultag im September
Für die Sommerprüfung: immer der letzte Schultag im Februar
Auskünfte über die Ausbildung zum Werker/ zur Werkerin im Gartenbau erteilt auch die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Schorlemerstr.26
48143 Münster
Tel. 0228 703-0
www.landwirtschaftskammer.de