Friseurin / Friseur
Friseur/Friseurin

Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Nach 18 Monaten wird Teil 1 der Gesellenprüfung abgelegt.
Auskunft erteilt:
Die Friseurinnung Aachen Stadt "INNOHAARTIV"
Postfach 101012
52010 Aachen
Die Kreishandwerkerschaft
Heinrichsallee 72
52062 Aachen
Tel. 0241 - 50 90 60
FAX 0241 - 50 90 80
e-mail: Info.at.kh-aachen.de
Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Abteilung Ausbildungsberatung
Tel. 0241 - 47 11 69
www.hwk-aachen.de
Dort kostenlos erhältlich: Lehrstellenatlas und CD-ROM über Ausbildungsplätze
Unterrichtet werden Auszubildende/ Umschüler aus der Stadt Aachen und der Umgebung.
Die Lernfelder des Rahmenlehrplans Friseure (Gültig ab 1. August 2008)
1. Ausbildungsjahr
- LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren
- LF 2 Kunden empfangen und betreuen
- LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen
- LF 4 Frisuren empfehlen
- LF 5 Haare schneiden
2. Ausbildungsjahr
- LF 6 Frisuren erstellen
- LF 7 Haare dauerhaft umformen
- LF 8 Haare tönen
- LF 9 Haare färben und blondieren
Teil 1 der Gesellenprüfung (nach 18 Monaten)
3. Ausbildungsjahr
- LF 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten
- LF 11 Haut dekorativ gestalten
- LF 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten
- LF 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Teil 2 der Gesellenprüfung (nach 36 Monaten)