Fachpraktiker/ -in Hauswirtschaft
Regelausbildungszeit
3 Jahre
Aufnahmevoraussetzungen
- Berufsausbildungsvertrag zur Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker Hauswirtschaft.
- Nachweis einer Behinderung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (Kreisdienststelle der Landwirtschaftskammer bzw. örtliche Agentur für Arbeit ).
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker Hauswirtschaft basiert auf der Ausbildungsregelung durch das Berufsbildungsgesetz vom 21.01.2014.
Die Ausbildung in Schule und Betrieb berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen.
Ziele
- Als qualifizierte Fachkraft sind sie bei Betreuungs- und Versorgungsleistungen (z. B. bei der Speisenzubereitung, im Service, bei der Haus- und Textilpflege) in Mittel- und Großbetrieben tätig, u. a. in Altenhilfeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen oder Privathaushalten.
- Gleichzeitig wird mit dem Berufsschulabschluss der Erste Schulabschluss erworben (bei entsprechender Leistung).
Stundentafel (exemplarisch):
1. bis 3. Ausbildungsjahr:
Berufsbezogener Bereich:
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Betriebsprozesse und Organisation
- Erstellung von Verpflegungsleistungen
- Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen
- Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen
Differenzierungsbereich:
- Mathematik
- Textilverarbeitung
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre