Fachpraktiker/ -in Hauswirtschaft
Regelausbildungszeit
3 Jahre
Aufnahmevoraussetzungen
-
Berufsausbildungsvertrag zum/zur HauswirtschaftshelferIn.
-
Nachweis einer Behinderung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (Kreisdienststelle der Landwirtschaftskammer bzw. örtliche Agentur für Arbeit ).
Die Ausbildung zum/zur HauswirtschaftshelferIn basiert auf der Ausbildungsregelung durch das Berufsbildungsgesetz vom 01.04.2005 (§ 66).
Die Ausbildung in Schule und Betrieb berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen.
Ziele
- die Auszubildenden werden befähigt, als Helfer/in in Mittel- und Großbetrieben, z.B. bei/in Speisenzubereitung, Service, Hauspflege oder Textilpflege tätig zu sein
- die Ausbildung in Schule und Betrieb berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (bei entsprechenden Leistungen)
Stundentafel (exemplarisch):
1. bis 3. Ausbildungsjahr:
Berufsbezogener Bereich:
- Wirtschafts-und Betriebslehre
- Betriebsorganisation
- Versorgung
- Betreuung
Differenzierungsbereich:
- Mathematik
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre