Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
Fachschule für Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte und Pflegefachkräfte für Menschen mit Behinderung. Sie sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Rahmen von Erziehung, Bildung und Pflege sowie in der Freizeit-, Berufs- und Alltagsbegleitung tätig. Mögliche Tätigkeitsfelder sind inklusive und integrative Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulante und stationäre Wohneinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen wie auch Senioreneinrichtungen.
Achtung:In diesem Jahr bieten wir zusätzlich die Praxisintegrierte Ausbildung Heilerziehungspflege an. Informieren Sie sich hier.
Aufnahmevoraussetzungen:
1. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und
2. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Die Voraussetzung unter 2. kann ersetzt werden durch:
- die Fachhochschulreife (FHR) in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- die Fachhochschulreife (FHR) in der Zweijährigen (höheren) Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (die nicht im Sozial- und Gesundheitswesen erworben wurde) oder eine nicht einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, wenn zusätzlich eine einschlägige (d.h. in einer Institution der Behindertenhilfe absolvierte) berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 900 Arbeitsstunden, die innerhalb eines Jahres geleistet werden müssen, nachgewiesen werden
3. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
4. weitere Unterlagen für die Anmeldung (siehe Flyer rechts)
Beachtung des Impfschutzes
Gemäß Infektionsschutzgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, orientiert an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission muss der erforderliche Impfschutz mit der jeweiligen Praxiseinrichtung frühzeitig abgesprochen werden.
Dauer der Ausbildung:
- zwei Schuljahre (Vollzeitunterricht/Praktika) und
- ein Jahr Berufspraktikum (schulisch begleitet)
Inhalte der Ausbildung:
Inhalte der Ausbildung:
Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
Fachrichtungsbezogene Lernbereiche
- Theorie und Praxis der Heilerziehung
- Gesundheit/ Pflege
- Psychiatrie
- Organisation/Recht/Verwaltung
- Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte (kreativ-musischer Bereich, sprachlich-kommunikativer Bereich, gesundheits-bewegungsorientierter Bereich, organisatorisch-technologischer Bereich)
- Projektarbeit
- Heilerziehungspflegerische Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Differenzierungsbereich
- ggf. Mathematik (für den Erwerb der Fachhochschulreife)
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung sind 16 Wochen Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu absolvieren. Davon sind 8 Wochen in Praxisfeldern mit pflegerischen Schwerpunkten abzuleisten.
Abschlussprüfungen:
- drei schriftliche und ggf. zwei mündliche Prüfungen zur „Staatlich geprüften Heilerziehungspflegerin bzw. zum „Staatlich geprüften Heilerziehungspfleger“ (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
- ggf. eine Fachhochschulreifeprüfung
- ein Kolloquium beim Abschluss des Berufspraktikums
Berufsabschluss:
Bei erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums erhält der/die Studierende die „Staatliche Anerkennung als HeilerziehungspflegerIn“ und ggf. die allgemeine Fachhochschulreife.
Der/die HeilerziehungspflegerIn ist berechtigt:
Berechtigungen
- zum Besuch von Aufbaubildungsgängen: Heilpädagogik, Pflege, Sprachförderung u.v.m.
- zum Besuch einer Fachhochschule (wenn die Fachhochschulreife erworben wurde)
- zum Besuch der Klasse 12 B der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe für Erziehung oder für Gesundheit (Klassen 12 und 13)